Teilnahmeverpflichtung
Schülerinnen und Schüler sind in der Regel zur Teilnahme an bestimmten Modulen der iKMPLUS verpflichtet. Als Quelle dient die Rechtsvorschrift für Bildungsstandards im Schulwesen in der gültigen Fassung. Ausnahmen bestehen, diese sind in § 1 der Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen geregelt.
Gemäß § 1 BIST-VO sind die folgenden Schülerinnen und Schüler von der Verpflichtung ausgenommen, können jedoch freiwillig an der iKMPLUS teilnehmen:
- Außerordentliche Schülerinnen und Schüler,
- Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf; mit einer körperlichen, psychischen oder geistigen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung, sofern sie
- nach dem Lehrplan der Sonderschule oder einer niedrigeren Schulstufe unterrichtet werden oder
- selbst mit allenfalls im Unterricht zur Verfügung stehenden Unterrichts- oder Hilfsmitteln die Aufgaben unter den vorgegebenen Testbedingungen voraussichtlich nicht lösen könnten,
- ebenso sind Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtet, an der iKMPLUS in Englisch (Rezeptive Fertigkeiten) teilzunehmen, wenn sie Englisch nicht als erste lebende Fremdsprache gewählt haben (Stand: 4. März 2022).
Schülerinnen und Schüler, die nicht zur Teilnahme verpflichtet sind, können freiwillig an der iKMPLUS teilnehmen. Die Entscheidung darüber, ob eine Teilnahme möglich ist, liegt bei der Schulleitung.
Freiwillig teilnehmende Schülerinnen und Schüler sowie Schülerinnen und Schüler ohne Angabe zur Teilnahmepflicht erhalten eine Individualrückmeldung, ihre Ergebnisse gehen aber nicht in die aggregierten Werte der Klassen- bzw. Unterrichtsgruppen- und Schulrückmeldung ein (Teilnahmequote, Mittelwerte etc.). Die Anzahl dieser Schülerinnen und Schüler wird in den Rückmeldungen an Lehrpersonen, Schulleitung und Schulaufsicht sichtbar gemacht.