ICILS – ein Überblick

Allgemeine Informationen 

ICILS steht für International Computer and Information Literacy Study. Die international vergleichende Studie erfasst computer- und informationsbezogene Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern auf der 8. Schulstufe.

Es handelt sich dabei um ein Forschungsprojekt der unabhängigen Forschungsgemeinschaft IEA (International Association for the Evaluation of Educational Achievement). Diese ist für die Konzeption der Studie und Koordination aller teilnehmenden Länder verantwortlich. Die Studie findet seit 2013 in einem Fünf-Jahres-Rhythmus statt.  Österreich hat 2023 erstmals an ICILS teilgenommen und beteiligt sich erneut an ICILS 2028. Mit der österreichweiten Umsetzung und Durchführung der Studie wurde das Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) vom Bundesministerium für Bildung (BMB) beauftragt.

Der kompetente Umgang mit neuen Technologien und digitalen Informationen in Lebens- und Arbeitsbereichen gewinnt immer mehr an Bedeutung. ICILS widmet sich deshalb der Frage, wie gut Schülerinnen und Schüler auf Studieren, Arbeiten und Leben in einer digitalen Welt vorbereitet sind. Die Teilnahme an ICILS liefert den Ländern zuverlässige, vergleichbare Daten über die Entwicklung der computer- und informationsbezogenen Kompetenzen der Jugendlichen im 21. Jahrhundert. Neben den Leistungsdaten werden bei ICILS auf unterschiedlichen Ebenen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Schulleitung sowie IT-Koordinatorinnen und -Koordinatoren) Hintergrundinformationen mittels Fragebögen erhoben. Diese Kontextdaten werden gemeinsam mit den gewonnenen Leistungsdaten analysiert.

Im Zentrum stehen zwei Kompetenzbereiche: computer- und informationsbezogene Kompetenzen sowie Computational Thinking. Erstere umfassen den Umgang mit digitalen Informationen, einschließlich deren Recherche, Bewertung, Verarbeitung und Nutzung sowie das Erstellen und Kommunizieren digitaler Inhalte. Computational Thinking bezeichnet hingegen Fähigkeiten zum strukturierten Problemlösen, logischen Denken und zum Verständnis grundlegender algorithmischer Prozesse.

Die Teilnahme an ICILS ermöglicht Österreich eine fundierte Einschätzung des eigenen Bildungssystems im internationalen Vergleich und unterstützt die Weiterentwicklung der digitalen Bildung. Zudem leistet die Studie einen Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans für digitale Bildung der Europäischen Kommission (2021–2027), der vorsieht, den Anteil der leistungsschwachen Achtklässlerinnen und Achtklässler im Bereich computer- und informationsbezogenen Kompetenzen bis 2030 auf unter 15 % zu reduzieren. Damit ist ICILS ein bedeutender Bestandteil des internationalen Bildungsmonitorings neben Studien wie PISA, PIRLS, TIMSS und ICCS.

Rechtliche Grundlagen

Die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an der Erhebung ist nach dem IQS-Gesetz (§ 4 Abs. 1 BGBl. I Nr. 50/2019 i. d. g. F.) verpflichtend und befreit von der Teilnahme am Unterricht im unbedingt erforderlichen Ausmaß.

Datenschutz

Durch die Art und Weise der Erhebung der Daten bei ICILS ist gewährleistet, dass das IQS keine Namen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder Schulleitungen (ausgenommen zur Kontaktaufnahme mit Schulleitungen bzw. Schulkoordinatorinnen oder Schulkoordinatoren) erfährt. Das IQS hält sich damit sowohl an die Vorgaben des aktuellen Datenschutzgesetzes als auch an jene der IEA. Es ist ausschließlich an aggregierten Daten und nicht an Einzeldaten von Personen interessiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IQS sind zur Geheimhaltung verpflichtet (§ 46 BDG). Es werden die Ergebnisse aus dem Test und Fragebogen verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet.

Download-Hinweis

Berichte und Daten zur internationalen Studie ICILS finden Sie im Materialienbereich der IQS-Website:

Informationen zu ICILS

E-Mail: icils@iqs.gv.at

Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) wider. Weder die Europäische Union noch die EACEA können dafür verantwortlich gemacht werden.

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