Informationen gemäß Art. 13 DSGVO für das Projekt "PIRLS 2026"

Hier können Sie nachlesen, wie das IQS (Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen, Alpenstraße 121, 5020 Salzburg) die im Rahmen der Studie PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet.

Wer erhebt und verarbeitet Ihre/Deine Daten?

Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen
Datenschutzbeauftragter
Alpenstraße 121
5020 Salzburg

E-Mail: datenschutz@iqs.gv.at

und

Stichting I.E.A. Secretariaat Nederland (Im Folgenden "IEA")
Keizersgracht 311
1016 EE Amsterdam
Niederlande

E-Mail: secretariat@iea.nl

Der Datenschutzbeauftragte der IEA kann unter dataprotection@iea.nl erreicht werden.

Ihre Deine Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten

Sie sind nach geltendem Recht (soweit im jeweiligen Fall anwendbar) berechtigt,

  • zu überprüfen, ob das IQS personenbezogene Daten über Sie gespeichert hat, welche das sind, und Kopien dieser Daten zu erhalten,
  • die Berichtigung, Ergänzung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen,
  • vom IQS zu verlangen, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken,
  • unter bestimmten Umständen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen,
  • Datenübertragbarkeit zu verlangen,
  • die Identität von Dritten, an welche Ihre personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und
  • bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.

Welche Daten verarbeitet das IQS?

Schülerinnen und Schüler:

Das IQS verarbeitet Deine Ergebnisse aus dem PIRLS-Test. Dieser besteht aus deinen Antworten auf die Fragen zu den Texten sowie aus Deinen Antworten im Fragebogen für Schülerinnen und Schüler zu …

  • Dir (z. B. Alter, Geschlecht, Sprachgebrauch).
  • Deinem Leseunterricht und wie es Dir in der Schule geht (z. B., welche Note Du in Deutsch hast).
  • Deiner Meinung (z. B. Deine Meinung zu Lesen und wie gerne Du in die Schule gehst).

Da PIRLS am Computer durchgeführt wird, werden weitere Informationen gespeichert, z. B., wann sich jemand anmeldet, wie lange eine Aufgabe angesehen wird, ob zu einer bereits beantworteten Frage zurückgesprungen wird etc.

Eltern:

Das IQS verarbeitet die Daten aus dem Elternfragebogen, den wir Sie bitten auszufüllen:

  • Kontextdaten – familiärer Kontext bzw. Lernumfeld in der Familie (z. B. Migrationshintergrund, Sprachgebrauch, Sozialstatus, kulturelles und soziales Kapital).
  • Kontextdaten – schulischer Kontext (z. B. Bildungsbiografie des Kindes, Interaktion mit der Schule, Lehrkräften und anderen Eltern).

Die Daten aus den Antworten der Eltern oder Erziehungsberechtigten der an PIRLS teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden gesammelt und gespeichert. Dies geschieht in Form von Zahlen, die Auswahlmöglichkeiten darstellen (z. B. eine Multiple-Choice-Frage oder eine Ja-/Nein-Auswahl).

Zweck der Datenverarbeitung

Das IQS verarbeitet Ihre Daten und die Ihres Kindes zu folgendem Zweck: Durchführung der PIRLS-Studie und wissenschaftliche Analyse der Daten.

Die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler an PIRLS ist nach dem IQS-Gesetz § 4 Abs. 1 (BGBl. I Nr. 50/2019 i. d. g. F.) verpflichtend und befreit von der Teilnahme am Unterricht im unbedingt erforderlichen Ausmaß.

Personenbezogene Daten werden vom IQS verarbeitet, da dies zur Wahrnehmung seines gesetzlichen, im öffentlichen Interesse liegenden Auftrags (§ 2 IQS-Gesetz BGBl. I Nr. 50/2019) notwendig ist.

Übermittlung der personenbezogenen Daten

Nach der Durchführung der Studie werden die Leistungs- und Fragebogendaten vom IQS via sicherem SharePoint-Server an die IEA Hamburg (Deutschland) übermittelt. In einem nächsten Schritt transferiert die IEA Hamburg die Daten auf gleiche Weise zur weiteren Verarbeitung an das International Study Center (ISC) in Boston (Massachusetts, USA). Die Daten liegen dabei ausschließlich in pseudonymisierter Form vor. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten ohne zusätzliche Informationen keiner natürlichen Person zugeordnet werden können. Alle solchen Informationen werden getrennt gespeichert und verarbeitet und sind durch technische und organisatorische Maßnahmen vor der Zusammenführung geschützt. Das IQS und seine internationalen Vertragspartner erhalten daher zu keiner Zeit persönliche Daten oder Namen. Diese liegen ausschließlich der Schule vor, um die Sitzplatzzuteilung vornehmen zu können.

Alle Mitarbeitenden des ISC und der IEA mit Zugang zu den Daten haben eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet. Die Datenübermittlung in die USA als ein Drittland im Sinne der Europäischen Datenschutzverordnung ist abgesichert durch angemessene und zweckdienliche Maßnahmen gem. Art. 46 DSGVO sowie verbindliche Datenschutzvorschriften und individuelle Vertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern.

Die Daten werden abschließend wieder über einen gesicherten SharePoint-Server an das nationale PIRLS-Team am IQS zurück übermittelt.

Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes werden vom IQS nur so lange gespeichert, wie dies als nötig erachtet wird, um die genannten Zwecke zu erreichen. Das IQS speichert personenbezogene Daten jedenfalls so lange, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potenzieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

Ihre Antworten aus dem Fragebogen werden in einer Datenbank zusammengefasst, die es Forscherinnen und Forschern ermöglicht, die Bildungssysteme der Teilnehmerländer zu vergleichen (siehe auch Öffentlicher Datenzugang unten).

Öffentlicher Datenzugang

Die finale internationale Forschungsdatenbank wird der Öffentlichkeit auf folgenden Webseiten zur Verfügung gestellt:

https://www.iea.nl/index.php/data-tools/repository (Hamburg, Deutschland)
https://timssandpirls.bc.edu/index.html (Boston, USA)

Alle Daten in dieser Datenbank sind pseudonymisiert und können keinen Individuen zugeordnet werden.

Wer erhebt und verarbeitet Ihre Daten?

Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen
Datenschutzbeauftragter
Alpenstraße 121
5020 Salzburg

E-Mail: datenschutz@iqs.gv.at

und

Stichting I.E.A. Secretariaat Nederland 
Keizersgracht 311
1016 EE Amsterdam
Niederlande

E-Mail: secretariat@iea.nl

Der Datenschutzbeauftragte der IEA kann unter dataprotection@iea.nl erreicht werden.

Ihre Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten

Sie sind nach geltendem Recht (soweit im jeweiligen Fall anwendbar) berechtigt,

  • zu überprüfen, ob das IQS personenbezogene Daten über Sie gespeichert hat, welche das sind, und Kopien dieser Daten zu erhalten,
  • die Berichtigung, Ergänzung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen,
  • vom IQS zu verlangen, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken,
  • unter bestimmten Umständen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen,
  • Datenübertragbarkeit zu verlangen,
  • die Identität von Dritten, an welche Ihre personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und
  • bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.

Erhebungszweck und rechtliche Grundlage

Ihre Angaben bei PIRLS 2026 (Progress in International Reading Literacy Study) werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke genutzt. PIRLS 2026 ist eine internationale Bildungsstudie, die von der IEA (International Association for the Evaluation of Educational Achievement) mit Sitz in den Niederlanden geleitet wird. Die Durchführung in Österreich obliegt dem IQS. Das IQS ist ausschließlich an aggregierten Daten und nicht an Einzeldaten von Personen interessiert.

Personenbezogene Daten werden vom IQS verarbeitet, da dies zur Wahrnehmung des gesetzlichen, im öffentlichen Interesse liegenden Auftrags (§ 2 IQS-Gesetz BGBl. I Nr. 50/2019) notwendig ist.

Welche Informationen werden erhoben?

Die Lehrkräfte und Schulleitungen der an PIRLS 2026 teilnehmenden Klassen bzw. Schulen werden jeweils gebeten, einen Fragebogen auszufüllen.

Damit stellen die Lehrkräfte dem IQS unter anderem wichtige Informationen über die teilnehmenden Klassen, Ressourcen, Methoden und Themen des Leseunterrichts, Einsatz digitaler Geräte und einige persönliche Daten (Alter, Geschlecht, Unterrichtserfahrung und Ausbildung) zur Verfügung.

Vonseiten der Schulleitungen erfragt das IQS Hintergrundinformationen wie z. B. Anzahl und Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler, Unterrichtszeit und -ressourcen, Meinungen zu Rahmenbedingungen des Kompetenzerwerbs an der Schule sowie einige persönliche Daten (Ausbildung und Berufserfahrung).

Die Teilnahme an PIRLS ist für Schülerinnen und Schüler nach § 4 Abs. 1 IQS-Gesetz (BGBl. I Nr. 50/2019 i. d. g. F.) verpflichtend, nicht jedoch für Lehrpersonen und Schulleitungen. Ihnen und Ihrer Klasse bzw. Schule erwächst kein Nachteil, wenn Sie den Fragebogen nicht ausfüllen. Einzelne Fragen zu überspringen oder die Bearbeitung abzubrechen, ist jederzeit möglich. Wir bitten Sie dennoch, die Studie durch Ihre Mitarbeit zu unterstützen und möglichst alle Fragen zu beantworten.

Welche Daten werden gesammelt?

Die Antworten aus allen dem IQS übermittelten PIRLS-Fragebögen werden gesammelt und gespeichert. Dies erfolgt in Form von Zahlen, die Auswahlen repräsentieren (z. B. bei Multiple-Choice-Fragen) oder Werten (z. B. die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Klasse). Da die Fragebögen online administriert werden, werden weitere Informationen gespeichert, z. B., wann sich eine Benutzerin/ein Benutzer das erste und das letzte Mal anmeldet, die Gesamtanzahl der Anmeldungen, die Nummer der Frage, die die angemeldete Benutzerin/der angemeldete Benutzer gerade sieht, und ob ein Fragebogen bereits gesendet wurde.

Durch diese Informationen können Benutzerinnen und Benutzer nicht namentlich identifiziert werden.

Jeder Lehrperson wird eine "PIRLS-ID" zugeteilt, um sie eindeutig einer Klasse zuordnen zu können. Die Zuordnung dieser ID zum Namen einer Lehrperson ist nur der Schulkoordinatorin/dem Schulkoordinator Ihrer Schule bekannt. Das IQS erhält von der Schulkoordinatorin/vom Schulkoordinator ausschließlich ein anonymisiertes Lehrpersonenkürzel, das dazu dient, die PIRLS-ID zu erstellen. Das IQS kennt daher Ihren Namen nicht. Die Zuordnung zwischen der PIRLS-ID und dem anonymisierten Lehrpersonenkürzel wird vom IQS nicht an Dritte weitergegeben.

Ebenso erhält jede Schule eine "PIRLS-ID", um eindeutig identifiziert werden zu können. Das Verhältnis zwischen dieser ID und der Schulkennzahl ist folgenden Stellen bekannt:

  • der Schulkoordinatorin/dem Schulkoordinator,
  • dem österreichischen PIRLS-Team am IQS,
  • RTI (Research Triangle Institute, USA), das die Stichprobenziehung durchführt,
  • der IEA Hamburg, die die Datenverarbeitung vornimmt,
  • der der Schule zugeteilten Testleiterin/dem der Schule zugeteilten Testleiter und
  • ggf. einer der Schule zugeteilten Qualitätsbeobachterin/einem der Schule zugeteilten Qualitätsbeobachter.

Das Verhältnis zwischen PIRLS-ID und Schulkennzahl wird von diesen Stellen nicht an Dritte weitergegeben. Das IQS und die IEA halten sich sowohl an die Vorgaben des geltenden Datenschutzrechts als auch an jene der IEA. Zusätzlich sind alle Mitarbeitenden des IQS zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet (§ 46 BDG). Ebenso sind alle Mitarbeitenden der IEA, die im Zuge der Datenverarbeitung Zugang zu den Daten erhalten, entsprechend informiert und haben eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet.

Wo, wie und wie lange werden PIRLS-Daten gespeichert?

PIRLS-Daten werden sicher in pseudonymisierter Form gespeichert. Das heißt, personen-, klassen- bzw. schulbezogene Daten können nicht mehr einzelnen Personen, Klassen oder Schulen zugeordnet werden.

Die Daten werden folgendermaßen gespeichert:

Die pseudonymisierten Antworten werden dauerhaft gespeichert, sodass sie für Analysen erhalten bleiben. Diese Antworten werden in einer Datenbank zusammengefasst, die es Forscherinnen und Forschern ermöglicht, die Bildungssysteme der Teilnehmerländer zu vergleichen (siehe auch Öffentlicher Datenzugang unten).

Die Daten werden zentral von der IEA Hamburg, Deutschland, verarbeitet. Alle Daten, die zur Verarbeitung übermittelt werden, werden ohne Namen, nur mit Schul- bzw. Lehrkraft-ID (ohne Namen) übermittelt.

Wie und wem werden PIRLS-Daten übermittelt?

Nach der Durchführung der Studie werden die Fragebogendaten vom IQS via sicheren SharePoint-Server an die IEA Hamburg (Deutschland) übermittelt, wo die Daten unterschiedlicher Länder zusammengeführt werden. In einem nächsten Schritt transferiert die IEA Hamburg die Daten auf gleiche Weise zur weiteren Verarbeitung an das internationale Studienzentrum (ISC) in Boston (Massachusetts, USA), da ein Großteil der Datenanalyse dort durchgeführt wird. Die Daten liegen dabei ausschließlich in pseudonymisierter Form vor, das bedeutet, dass personenbezogene Daten ohne zusätzliche Informationen keiner natürlichen Person zugeordnet werden können. Alle solchen Informationen (z. B. die Schulkennzahl) werden getrennt gespeichert und verarbeitet und sind durch technische und organisatorische Maßnahmen vor der Zusammenführung geschützt. Das IQS und seine internationalen Vertragspartner erhalten daher zu keiner Zeit persönliche Daten oder Namen.

Alle Mitarbeitenden des ISC und der IEA mit Zugang zu den Daten haben eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet. Die Datenübermittlung in die USA als ein Drittland im Sinne der Europäischen Datenschutzverordnung ist abgesichert durch angemessene und zweckdienliche Maßnahmen gem. Art. 46 DSGVO sowie verbindliche Datenschutzvorschriften und individuelle Vertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern.

Die Daten werden abschließend wieder über einen gesicherten SharePoint-Server an das nationale PIRLS-Team am IQS zurück übermittelt.

Zugehörige Daten

Zusätzlich zu Lehrpersonen und Schulleitungen erhalten auch die Schülerinnen und Schüler der an PIRLS teilnehmenden Klassen sowie deren Eltern einen Fragebogen. Informationen aus diesen Quellen werden in der finalen Internationalen Forschungsdatenbank (International Research Database, IDB) mit den Daten der Lehrpersonen und Schulleitungen verknüpft.

Öffentlicher Datenzugang

Die finale Forschungsdatenbank wird der Öffentlichkeit auf folgenden Webseiten zur Verfügung gestellt:

https://www.iea.nl/index.php/data-tools/repository (Hamburg, Deutschland)
https://timssandpirls.bc.edu/index.html (Boston, USA)

Alle Daten in dieser Datenbank sind pseudonymisiert.

Wer erhebt und verarbeitet Ihre Daten?

Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen
Datenschutzbeauftragter
Alpenstraße 121
5020 Salzburg

E-Mail: datenschutz@iqs.gv.at

und

Stichting I.E.A. Secretariaat Nederland
Keizersgracht 311
1016 EE Amsterdam
Niederlande

E-Mail: secretariat@iea.nl

Der Datenschutzbeauftragte der IEA kann unter dataprotection@iea.nl erreicht werden.

Schulkoordinatorinnen und Schulkoordinatoren

Zur Administration von PIRLS im Auftrag des Bildungsministeriums benötigt das IQS an den Schulen Ansprechpersonen. Diese werden als Schulkoordinatorinnen bzw. Schulkoordinatoren bezeichnet. Schulkoordinatorinnen/Schulkoordinatoren werden von der Schulleitung ernannt; die Wahrnehmung dieser Funktion an der Schule ist freiwillig.

Zu diesem Zwecke erhebt das IQS folgende Kontaktdaten der Schulkoordinatorinnen/Schulkoordinatoren über die Online-Plattform LimeSurvey: Anrede, Titel, Vor- und Nachname, dienstliche Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Bereitstellung dieser personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des IQS (§ 2 IQS-Gesetz, BGBl. I Nr. 50/2019 i. d. g. F.) notwendig.

Im Rahmen der Testabwicklung werden diese Informationen an folgende Personen und Institutionen zur Kontaktaufnahme und Abstimmung der Durchführung von PIRLS übermittelt:

  • An die Testleiterin/den Testleiter der Schule;
  • Ggf. an eine nationale Qualitätsbeobachterin/einen nationalen Qualitätsbeobachter (diese Person beobachtet für das IQS die Testsitzungen und protokolliert den Testablauf);
  • Ggf. an eine internationale Qualitätsbeobachterin/einen internationalen Qualitätsbeobachter (diese Person beobachtet für den internationalen Vertragspartner IEA die Testsitzungen und protokolliert den Testablauf).

Personenbezogenen Daten werden vom IQS nur so lange gespeichert, wie diese zur Abwicklung der Testsitzungen an den Schulen und zur Klärung von Fragen im Rahmen der Datenaufbereitung benötigt werden.

Testleiterinnen und Testleiter

Zur Durchführung von PIRLS im Auftrag des Bildungsministeriums benötigt das IQS Personen, die an den Schulen die Testsitzungen administrieren. Diese werden als Testleiterinnen/Testleiter bezeichnet. Testleiterinnen  und Testleiter schließen für die Ausübung dieser Funktion einen freien Dienstvertrag oder eine Vereinbarung zur Nebentätigkeit mit dem IQS ab.

Zu diesem Zwecke erhebt das IQS folgende Kontaktdaten der Testleiterinnen/Testleiter über die Online-Plattform LimeSurvey: Nachname, Vorname, Titel, Geschlecht, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Staatsbürgerschaft, Straße, PLZ, Ort, Bundesland, politischer Bezirk, Telefonnummer, E-Mail, Bewerbungsunterlagen, pädagogisches Profil, Stammschule, Personalnummer, Personalstelle, selbstständige Tätigkeit, ggf. UID-Nummer, Kontodaten, Wunschanzahl zu testender Schulen, mögliches Einsatzgebiet, Pkw-Verfügbarkeit und Nebenwohnsitz. Die Bereitstellung dieser personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des IQS (§ 2 IQS-Gesetz, BGBl. I Nr. 50/2019 i. d. g. F.) notwendig.

Im Rahmen der Testabwicklung werden die jeweils benötigten personenbezogenen Informationen an folgende Personen und Institutionen zur Kontaktaufnahme und Abstimmung der Durchführung von PIRLS übermittelt:

  • An die Bundeslandkoordinatorinnen/Bundeslandkoordinatoren an den Pädagogischen Hochschulen;
  • An die Testleiterinnen/Testleiter, mit denen evtl. eine Kooperation stattfindet (z. B. im Krankheitsfall);
  • An die Schulkoordinatorinnen/Schulkoordinatoren der Ihnen zugeteilten Schulen;
  • Ggf. an eine nationale Qualitätsbeobachterin/einen nationalen Qualitätsbeobachter (diese Person beobachtet für das IQS die Testsitzungen und protokolliert den Testablauf);
  • Ggf. an eine internationale Qualitätsbeobachterin/einen internationalen Qualitätsbeobachter (diese Person beobachtet für den internationalen Vertragspartner IEA die Testsitzungen und protokolliert den Testablauf);
  • An den zuständigen Sozialversicherungsträger;
  • An die zuständige Dienststelle (nur Bundesbedienstete);
  • An die externe Personalverrechnung (zwecks Anmeldung und Abrechnung);
  • An die Logistikpartnerunternehmen des IQS.

Ihre personenbezogenen Daten werden vom IQS nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und Analyse von PIRLS 2026 nötig und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Das IQS speichert Ihre personenbezogenen Daten jedenfalls so lange, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potenzieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

Kontakt/Beschwerdestelle

Sollten Sie zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten des IQS:

Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen
Datenschutzbeauftragter
Alpenstraße 121
5020 Salzburg

E-Mail: datenschutz@iqs.gv.at

 

Beschwerdestelle:

Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42
1030 Wien

E-Mail: dsb@dsb.gv.at

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