Teilnahmequote
Die Teilnahmequote berechnet sich nur aus denjenigen Schülerinnen und Schülern, die dazu verpflichtet waren. Freiwillig teilnehmende Schüler/innen werden nicht dazugezählt und Schüler/innen, deren Teilnahmeverpflichtung nicht angegeben ist, ebenfalls nicht.
Beispiel: An einer Schule sind 100 Schüler/innen gemeldet. Davon …
- sind 80 Schüler/innen teilnahmeverpflichtet, von ihnen haben 77 teilgenommen, 3 waren krank.
- besteht für 15 Schüler/innen keine Teilnahmepflicht, sie haben alle freiwillig teilgenommen.
- ist für 5 Schüler/innen die Teilnahmepflicht nicht angegeben, sie haben alle teilgenommen.
Die Teilnahmequote errechnet sich wie folgt:
N = alle gemeldeten Schüler/innen mit Teilnahmeverpflichtung = 80.
Davon teilgenommen = 77.
77/80 = 96 %.