Teilnahmequote
Als "teilnehmend" gelten Schülerinnen und Schüler, die mindestens eine Aufgabe in einem Heft bearbeitet haben, unabhängig von der Richtigkeit der Antwort. Die Teilnahmequote berechnet sich nur aus denjenigen Schülerinnen und Schülern, die dazu verpflichtet waren. Freiwillig teilnehmende Schülerinnen und Schüler werden nicht dazugezählt und Schülerinnen und Schüler, deren Teilnahmeverpflichtung nicht angegeben ist, ebenfalls nicht.
Beispiel: An einer Schule sind 100 Schülerinnen und Schüler gemeldet. Davon …
- sind 80 Schülerinnen und Schüler teilnahmeverpflichtet, von ihnen haben 77 teilgenommen, 3 waren krank;
- besteht für 15 Schülerinnen und Schüler keine Teilnahmepflicht, sie haben alle freiwillig teilgenommen;
- ist für 5 Schülerinnen und Schüler die Teilnahmepflicht nicht angegeben, sie haben alle teilgenommen.
Die Teilnahmequote errechnet sich wie folgt:
N = alle gemeldeten Schüler/innen mit Teilnahmeverpflichtung = 80.
Davon teilgenommen = 77.
77/80 = 96 %.