Teilnahmeverpflichtung
Schülerinnen und Schüler sind in der Regel zur Teilnahme an bestimmten Modulen der iKMPLUS verpflichtet. Als Quelle dient die Rechtsvorschrift für Bildungsstandards im Schulwesen in der gültigen Fassung. Ausnahmen bestehen. Schülerinnen und Schüler, die nicht zur Teilnahme verpflichtet sind, können freiwillig an der iKMPLUS teilnehmen. Die Entscheidung darüber, ob eine Teilnahme möglich ist, liegt bei der unterrichtenden Lehrperson.
Die Teilnahmeverpflichtung ist in der BiStV formuliert und kann im Handbuch (www.iqs.gv.at/ikmplus-prim-handbuch) nachgelesen werden.
Status der Teilnahmeverpflichtung einer Schülerin/eines Schülers an der iKMPLUS
Ob eine Schülerin/ein Schüler zur Teilnahme verpflichtet ist, muss auf der Plattform hinterlegt sein. Die Schülerliste, die in die Plattform importiert wird, enthält dazu bereits Angaben. Für die meisten Schülerinnen und Schüler kann auf der Plattform die Teilnahmeverpflichtung damit automatisch erstellt werden. In vereinzelten Fällen muss von der Schulleitung manuell die Teilnahmeverpflichtung eingetragen bzw. geändert werden.
Freiwillig teilnehmende Schülerinnen und Schüler und teilnehmende Schülerinnen und Schüler ohne Angabe zur Teilnahmepflicht
Bei der Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der iKMPLUS und der Dateneingabe spielt die Angabe zur Teilnahmepflicht keine Rolle. Erst in der Rückmeldung wird diese Angabe wesentlich:
- Für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden Individualrückmeldungen erzeugt. Auf Schüler-Ebene unterscheiden sich die Rückmeldungen nicht nach der Teilnahmepflicht.
- Auf Ebene der Lehrpersonen und Schulleitung werden die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler unterschiedlich behandelt. Die Ergebnisse freiwillig Teilnehmender und von Schülerinnen und Schülern, für die keine Angabe zur Teilnahmepflicht vorhanden ist, gehen nicht in die aggregierten Werte der Klassen- und Schulrückmeldung ein (Teilnahmequote, Mittelwerte, Kompetenzstufenverteilungen etc.). Lehrpersonen erhalten die Individualrückmeldungen aller Schülerinnen und Schüler im Anhang an ihre Rückmeldung.
Die Anzahl der freiwillig teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bzw. derjenigen ohne Angabe wird in der Rückmeldung für Schulleitungen ausgewiesen und teilweise auch der Schulaufsicht (nur 4. Schulstufe) zur Kenntnis gebracht.
Es sollte für alle Schülerinnen und Schüler eine Angabe zur Teilnahmepflicht vorhanden sein!